(Bewertung eingelegter Kapitalgesellschaftsanteile – Keine Berücksichtigung der aufgrund Anteilsvereinigung entstandenen Grunderwerbsteuern – Einschränkende Auslegung des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. b EStG)
Aussetzung des Verfahrens gegen einen Folgebescheid bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Grundlagenbescheids nicht stets geboten; keine Klagebefugnis der Erbengemeinschaft gegen Erbschaftsteuerbescheide