(Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine (vorrangig zu befriedigende) Masseverbindlichkeit – Auslegung des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO – Begleichung der auf Neuerwerb anfallenden Einkommensteuer aus insolvenzfreiem Vermögen)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.09.2010 VI R 57/09 – Rücknahme der Revision nach Verzicht auf mündliche Verhandlung – Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG als Korrekturposten zum Werbungskostenabzug)
(Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren – Entstehungszeitpunkt eines Aufrechnungsanspruchs – Erfordernis der Darlegung des Rechtsschutzbedürfnisses für einen auf Auszahlung gerichteten Leistungsantrag i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 2 FGO)
Mantelkauf: Sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Übertragung der Gesellschaftsanteile und der Zuführung neuen Betriebsvermögens, mit Sicherungsrechten Dritter belastete Wirtschaftsgüter als neues Betriebsvermögen