(Erwerbsvorgang auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage – Vollbeendigung einer GbR – Bestimmung des grunderwerbsteuerlichen Erwerbsgegenstands – Enger sachlicher Zusammenhang zwischen Kaufvertrag und Bauvertrag – Keine Bindung nach § 118 Abs. 2 FGO bei fehlerhafter Vertragseinordnung)
Rüge der verfahrensfehlerhaften Unterlassung einer Zeugenvernehmung bei Verzicht auf mündliche Verhandlung – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Anforderungen an ein als Beweismittel für den Postausgang dienendes Fristenkontrollbuch – Glaubhaftmachung der Aufgabe eines Briefes zur Post – Keine Wiedereinsetzung bei widersprüchlichem Vortrag
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.02.2010 X R 10/08 – Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten – Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. – Rechtsschutzinteresse für eine Klage – Leichtfertigkeit i.S. des § 378 AO)