(Gutschein über in Euro lautenden Höchstbetrag für Warenbezug ist Sachbezug i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG – Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachbezügen)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.11.2010 VI R 17/09 – Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich – Verzicht auf amtsärztliches Attest – freie Beweiswürdigung – Leseschwäche und Rechtschreibschwäche – Krankheitskostenanteil bei Internatsaufenthalt)
EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung – Nichtverwendung und Nichtaufzeichnung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Rahmen eines Reihengeschäfts – Korrespondenzprinzip zwischen innergemeinschaftlicher Lieferung und innergemeinschaftlichem Erwerb – Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit
Keine Steuerbefreiung für Umsätze eines gewerblichen Betreibers von Geldspielautomaten – Beteiligtenwechsel durch den Erlass eines Änderungsbescheids von einem anderen Finanzamt während des Revisionsverfahrens
Kein Zulassungsgrund zur Rechtsfortbildung bei nicht zur Abstraktion geeigneten Fragen wegen tatsächlicher Besonderheiten – Verletzung des rechtlichen Gehörs