(Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn – Zweck des Zuschlags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG – Abgrenzung zwischen Betriebsstätte am Wohnsitz und Wohnung – Beruflich veranlasste Umwegfahrten – Keine Beeinträchtigung der Religionsausübungsfreiheit durch steuerliche Erfassung von Einnahmen kirchlich Angestellter)
(Anwendung des § 3 Nr. 4 GrEStG bei Vertragsübernahme – Abgrenzung zwischen Kaufvertragsübernahme und Neuabschluss eines Kaufvertrages – Anforderungen an die Revisionsbegründung)