(Gebührenverzicht zugunsten von Mitarbeitern eines Vertriebspartners kein Arbeitslohn – Voraussetzungen für Überzeugungsbildung i.S. des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO)
Aussetzung des Klageverfahrens bei gesonderter und einheitlicher Gewinnfeststellung – Abgrenzung von Veräußerung und verdeckter Einlage – Kein Gestaltungsmissbrauch durch dauerhafte „Zwischenschaltung“ einer Holding und Formwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft – Anteilserwerb und anschließender Verzicht auf die Kaufpreisforderung
(Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen – Ermessensreduzierung auf Null nach Beschränkung der Aussetzung der Vollziehung bei Erlass eines Jahressteuerbescheids – Verfassungsmäßigkeit von § 240 Abs. 1 Satz 4 AO und § 367 Abs. 2 Satz 4 AO – Abgrenzung von Billigkeitsverfahren und Abrechnungsverfahren – Aussetzung des Verfahrens – Teilweise Erledigung der Hauptsache)
(Geldwerter Vorteil aus der Veräußerung von Wandeldarlehen – BFH ist bei Anhängigkeit der Sache in der Rechtsmittelinstanz für die Berichtigung des FG-Urteils nach § 107 FGO zuständig)