Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Bestimmtheitsgebots an gerichtliche Auslegung von gesetzlichen Blanketttatbeständen und ausfüllender Behördenentscheidung – hier: Verletzung des Bestimmtheitsgebots (Art 103 Abs 2 GG) durch Auferlegung einer Geldbuße gem § 62 Abs 1 Nr 3 BImSchG aufgrund einer nicht hinreichend bestimmten immissionsschutzrechtlichen Nebenbestimmung – Gegenstandswertfestsetzung auf 10000 Euro
Zuordnung eines im Zeitpunkt des Erwerbs verpachteten und von der Hofstelle mehr als 80 km entfernt liegenden Grundstücks zum Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs – Räumliche Nähe zum Betrieb – Zeitraum bis zur Aufnahme der Eigenbewirtschaftung