Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Entscheidungen über Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft verletzen Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG – unzureichende Darlegung von Flucht- oder Verdunklungsgefahr – zudem Verhältnismäßig der Haftfortdauer nicht hinreichend begründet – Anordnung der Auslagenerstattung auf Verfassungsbeschwerdeverfahren beschränkt – Gegenstandswertfestsetzung
Rücküberstellungshaft: Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht; Verwendung der Daten im Eurodac-Register; Pflicht zur Belehrung des Betroffenen über ein Ausreiseverbot
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Entscheidung über Aufrechterhaltung von Auslieferungshaft verletzt Betroffenen in Freiheitsgrundrecht (Art 2 Abs 2 S 2 GG) – Annahme von Fluchtgefahr durch “weiteres Sichfernhalten” aufgrund Bestreitens der Zulässigkeit der Auslieferung verfassungsrechtlich bedenklich
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei mangelnder verfassungsrechtlicher Auseinandersetzung mit angegriffenen Entscheidungen – hier: Aussagekraft von Videomaterial zum unfriedlichen Verlauf einer Demonstration im Kontext des G20-Gipfels – Rüge mangelnder fachgerichtlicher Berücksichtigung des Videomaterials unzureichend substantiiert