Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Abschiebung einer somalischen Familie mit Kleinstkind nach Italien – zu der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge treffende Verpflichtung, bei der Abschiebung von Familien mit Kleinstkindern eine konkrete und Einzelfall bezogene Zusicherung der italienischen Behörden einzuholen, dass die Familie in Italien eine gesicherte Unterkunft für alle Familienmitglieder erhalten werde.
Nichtannahmebeschluss: Keine Erstreckung von Art 31 Abs 1 des Genfer Flüchtlingsabkommens (juris: FlüAbk) auf tateinheitlich verwirklichte Begleitdelikte geboten – Analogieverbot des Art 103 Abs 2 GG erfasst auch persönlichen Strafausschließungsgrund des § 95 Abs 5 AufenthG (juris: AufenthG 2004) iVm Art 31 Abs 1 FlüAbk – hier: Strafbarkeit wegen Vorzeigens unechter Personaldokumente bei der Einreise im Ergebnis unbedenklich
Vergütung des anwaltlichen Ergänzungspflegers für einen mittellosen, unbegleiteten und minderjährigen Asylbewerber mit dem Wirkungskreis “ausländer- und asylrechtliche Betreuung”
Ergänzungspflegschaft bei bestehender Vormundschaft: Anspruch eines minderjährigen Flüchtlings auf Bestellung eines Ergänzungspflegers im Asylverfahren