Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH für Asylverfahren unter Durchentscheidung schwieriger, bislang uneinheitlich beantworteter Fragen – hier: Flüchtlingseigenschaft unverfolgt ausgereister Syrer aufgrund der Gefahr von Folter im Falle einer Rückkehr nach Syrien, sowie Flüchtlingseigenschaft wehrdienstpflichtiger Syrer als schwierige, nicht im PKH-Verfahren zu entscheidende Tatsachenfragen – Gegenstandswertfestsetzung