Flughafen Köln/Bonn; unterbliebene UVP-Vorprüfung als Fehler einer Unterbleibensentscheidung; Nutzungsuntersagung ist regelmäßige Folge bis zur luftverkehrsrechtlichen Zulassung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters – hier: Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG, da das OLG zur Vorlage an den BGH verpflichtet war.