Nichtannahmebeschluss: Auslieferung eines Sikh mit russischer und afghanischer Staatsangehörigkeit an die Russische Föderation zur Strafverfolgung – Zusicherung der Wahrung völkerrechtlicher Mindeststandards, unabdingbarer verfassungsrechtlicher Grundsätze sowie konsularischer Kontrollmöglichkeit im ersuchenden Staat – zudem keine Verkennung von Art 16a GG
Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang der in Auslieferungsverfahren geltenden Aufklärungspflicht – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Auslieferung bei Zusicherung des ersuchenden Staats, eine konventionskonforme Behandlung des Verfolgten zu gewährleisten
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Erforderlichkeit der eigenständigen Prüfung eines Asylanspruchs im Auslieferungsverfahren bei Anhaltspunkten für eine politische Verfolgung des Betroffenen – hier: Unterlassene Prüfung des Asylanspruchs verletzt Asylrecht (Art 16a Abs 1 GG) des Beschwerdeführers – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Fortdauer der Auslieferungshaft