(Verteilung eines Übergangsgewinns – § 163 AO – Korrekturen bei Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich – Billigkeitsentscheidung als sonstiger Verwaltungsakt – keine Bindung an Tatsachengericht bei Prüfung der Frage, ob der Inhalt einer behördlichen Erklärung einen Verwaltungsakt darstellt)