Erlass einer einstweiligen Anordnung: Versammlungsrechtliche Entscheidung über Duldung des sogenannten G20-Protestcamps geboten – Frage der Einbeziehung von Infrastruktureinrichtungen in Schutzbereich des Versammlungsrechts ungeklärt und im Eilverfahren nicht klärbar – Folgenabwägung führt zu Anwendung des Versammlungsrechts auf gesamtes Protestcamp, wobei Versammlungsbehörde zum Schutz des Campstandortes (öffentliche Grünfläche in Stadtpark) Auflagen festlegen oder dem Camp anderen Standort zuweisen kann – zudem Möglichkeit der Untersagung von lediglich der Beherbergung dienenden Einrichtungen
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA: Unzureichende Darlegung eines schwerwiegenden Nachteils durch Ferienumgang der Kindesmutter mit im Haushalt des Antragstellers lebendem Kind
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Außerkraftsetzung von Regelungen des “Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten” (juris: VerkdHSpFruSpPflEG) – im eA-Verfahren auch nach Urteil des EuGH im Verfahren Tele2 Sverige (21.12.2016, C-203/15 ua, NJW 2017, 717) lediglich Folgenabwägung möglich