Geld- und Valorentransportversicherung: Unterbliebene Ablieferung von Bargeld zur Geldversorgung beim Auftraggeber entsprechend den Vorgaben des Transportvertrages als Versicherungsfall – Geldtransport IV
(Rentenversicherung – Versicherungspflicht selbständig Tätiger für nur einen Auftraggeber bei verbundenen, einen Konzern iS des § 18 AktG bildenden Unternehmen – Überprüfbarkeit von Bescheiden über die Rentenversicherungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren – Nichtberücksichtigung weiterer individueller Gesichtspunkte bei der Versicherungspflicht nach § 2 S 1 Nr 9 SGB 6)