Reisebüro, Reisebegleiter, touristischer Dienstleister „sui generis“, Coronabeihilfe, Novemberhilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Abschlagszahlung, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, fehlende Antragsberechtigung, keine direkte oder indirekte Betroffenheit, Planung und Verkauf von Reisen nicht durch Lockdown verboten, Reisen nicht untersagt, Stornierung von Auslandreisen nicht antragsrelevant, fehlende Nachweise, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht
Ausbildungsförderungsrecht, Rechtsschutzbedürfnis bei Untätigkeitsklage, Austausch der Rechtsgrundlage, Eignung, Verlängerung der Frist zur Vorlage des Leistungsnachweises, Überschreiten der Förderungshöchstdauer, Doppelstudium als schwerwiegender Grund, Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis einer Klage, zu deren Begründung Gedankengut aus der sog. „Reichsbürgerszene“ vorgetragen und dem angerufenen Gericht die Legitimation abgesprochen wird;, „Die Bundesrepublik ist nur eine Firma“;, „Das Bayerische Verwaltungsgericht München ist (nur) eine in den USA eingetragene Firma“;, „Die Bundesrepublik ist kein Staat, sondern besetztes Land, im dem die „Haager Landkriegsordnung“ gilt
Versagungsgegenklage, Anfechtungsklage, Gesundheitsstudio, Fitnessstudio, Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der Dezemberhilfe des Bundes, ständige Verwaltungspraxis, maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt, nachträgliches Vorbringen, Rücknahme des Bescheids über Abschlagszahlung fehlerhaft, schutzwürdiges Vertrauen, fehlende Kausalität der unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben
Anfechtungsklage, Versagungsgegenklage, Geschäft für Braut- und Abendmoden, Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der Novemberhilfe des Bundes, fehlende Antragsberechtigung, ständige Verwaltungspraxis, Rücknahme des Bescheids über Abschlagszahlung, unrichtige Angaben, kein Vertrauensschutz
Kfz-Handel, Coronabeihilfe, Dezemberhilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Abschlagszahlung, maßgebliche Verwaltungspraxis, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, keine sachwidrige Ungleichbehandlung im Vergleich zu den schon im November betroffenen Unternehmen, fehlende Antragsberechtigung, keine direkte oder indirekte Betroffenheit, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht