Factoring: Erlaubnispflichtigkeit der Einziehung von auf Grund eines Factoring-Vertrags abgetretenen Forderungen; Verzicht des Schuldners auf das Recht mit befreiender Wirkung an seinen bisherigen Gläubiger zu leisten
Keine Rückzahlung von Ausschüttungen an einen Kommanditisten im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kommanditgesellschaft bei Masseunzulänglichkeit