(Feststellungsbescheid über eine bestandskräftige Steuerfestsetzung im Insolvenzverfahren – Bestandskräftige Steuerfestsetzung ist ein Schuldtitel i.S. des § 179 Abs. 2 InsO – Befugnis zur Betreibung eines Verfahrens trotz eines erwirkten Titels – Örtliche Zuständigkeit bei Gefahr im Verzug)
Krankenversicherung – Förderung ambulanter Hospizdienste – Gestaltungsspielraum der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung über die Verteilung des Sollfördervolumens – Verwaltungsakt