begehrte Förderung, bayerische Eigenheimzulage, verspätete Antragstellung, Antragsfrist von sechs Monaten nach Bezug, Abstellen in Förderpraxis auf Zeitpunkt des Bezugs laut erweiterter Meldebescheinigung und nicht auf tatsächliche Nutzungsaufnahme zu Wohnzwecken, erweiterte Meldebescheinigung als taugliche Grundlage in der Verwaltungspraxis, keine Auslegung der Förderrichtlinien durch Gericht, Verwaltungspraxis, kein Ermessensfehler, keine Willkür
Insolvenzeröffnungsverfahren: Rechtlich geschütztes Interesse bei Eröffnungsantrag eines an einem nicht wertausschöpfend belasteten Grundstück dinglich gesicherten Gläubigers