Zur Beitreibung nach dem EUBeitrG unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens betreffend „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2“ vom 19.03.2020
Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchungsanordnung verstößt ua mangels zeitlicher Begrenzung des Tatzeitraums sowie aufgrund unzureichender Konkretisierung der vorgeworfenen Taten gegen Art 13 Abs 1 GG