Markenbeschwerdeverfahren – “einfarbige Tube mit Verschlusskappe, die mittig auf dem Dach eines Kraftfahrzeugs mit dem Schraubverschluss in Fahrtrichtung angebracht ist und genau bestimmte Ausmaße hat (dreidimensionales Zeichen – Positionsmarke)” – keine Unterscheidungskraft
(Markenbeschwerdeverfahren – Schutzentziehungsverfahren – “Schokoladenstäbchen III (IR-Marke)” – zum Löschungs- bzw. Schutzentziehungsantrag und –verfahren – Popularantrag – Amtsermittlungs- bzw. Untersuchungsgrundsatz gilt uneingeschränkt – Entscheidung über Löschung einer Marke darf nicht von den Fähigkeiten und dem Engagement des Löschungsantragstellers abhängen – zur Unvermeidbarkeit von Fehleintragungen – Eintragungshindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG sind amtsseitig nicht korrigierbar – zur Unterscheidungskraft einer Warenformmarke)