Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) an Handhabung des Revisionszulassungsgrundes der “grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache” (§ 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO) – hier: grundsätzliche Bedeutung wegen Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bei späterer Grundsatzentscheidung des BGH in vergleichbar gelagertem Verfahren
Aufwendungsersatzanspruch eines im Auftrag einer hessischen Gemeinde tätigen Straßenreinigungsunternehmens gegen den Verursacher einer Straßenverschmutzung
(Antrag auf Investitionszulage für das Jahr des Investitionsabschlusses – Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b InvZulG 1999 als Grundlagenbescheid – Keine Hemmung nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO – Objektive Klagehäufung – Anschaffungskosten und Herstellungskosten – Investitionszulage für geleistete Anzahlungen auf Anschaffungskosten oder entstandene Teilherstellungskosten – Beachtung von Hinweisen in amtlichen Vordrucken)
Gesetzliche Unfallversicherung – Unfallversicherungsschutz – Fiktion einer Beschäftigung – Freistellung wegen Altersteilzeit – Vorausbescheinigung – Abgabe einer Bescheinigung beim Arbeitgeber – Haupt- und Nebenpflicht einer Beschäftigung
Haftung des Luftfrachtführers: Einheitlicher Luftbeförderungsvertrag trotz teilweiser Lkw-Beförderung des Transportgutes auf dem Landweg; Beweislastverteilung bei Unaufklärbarkeit des Eintrittsortes eines Transportgutverlustes und sekundäre Darlegungslast des Frachtführers