Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Fortdauer der Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (juris: ThUG) bei unzureichender fachgerichtlicher Verhältnismäßigkeitsprüfung – Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz zwischenzeitlicher Freilassung – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 2 S 1, Abs 3 S 1 StGB – unzureichende fachgerichtliche Feststellungen zum Vorliegen einer hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 20 Abs 3 GG durch Anordnung der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus – „Fall Mollath“
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher rechtswidriger Taten nicht hinreichend begründet – erhöhtes Gewichts des Freiheitsrechts bei bereits lang andauernder Unterbringung (hier: über elf Jahre) – Zum Begriff der “erheblichen rechtswidrigen Taten” iSd § 63 StGB
Nichtannahmebeschluss: Zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 63, 67d StGB – insb keine Verletzung von Art 37 Buchst a der UN-Kinderrechtskonvention (juris: UNKRÜbk) durch freiheitsentziehende Maßregel nach Jugendstrafe – zudem keine Verletzung des Art 3 Abs 1 GG durch unterschiedliche Ausgestaltung der §§ 63, 64 StGB
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Grundrechte des Untergebrachten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – hier: unzureichende Konkretisierung der Gefahrenprognose – unzureichende Prüfung der Auswirkungen kraft Gesetzes eintretender Führungsaufsicht
Stattgebender Kammerbeschluss: unzureichend begründete Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug verletzt Grundrechte des Untergebrachten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – hier: erhebliche Abweichung von Einschätzung des Sachverständigen – unzureichende Konkretisierung der Gefahrenprognose – unzureichende Prüfung der Auswirkungen kraft Gesetzes eintretender Führungsaufsicht