Strafrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB (zu deren Verfassungswidrigkeit vgl BVerfGE 128, 326) – Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise fortgeltenden Vorschriften nicht gewahrt

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Europarecht

Anordnung fliegerischer Inübunghaltung; kein subjektives Recht des Soldaten

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Medizinrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Zur grundrechtssichernden Bedeutung der Verfahrensregelungen hinsichtlich der Überprüfung der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67e StGB) – hier: Verletzung des Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG durch unbegründete Versäumung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 Nr 2 StGB

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Familienrecht

Nichtannahmebeschluss: Senatsurteil vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 ua) zur Verfassungswidrigkeit der Sicherungsverwahrung gebietet keine sofortige Entlassung von Straftätern, deren Unterbringung in der Sicherungsverwahrung auf § 66 StGB beruht – hier: keine Grundrechtsverletzung durch Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung anstelle einer Erledigterklärung – Angemessenheit einer Frist von fünf Monaten für Entlassungsvorbereitung bei Freiheitsentzug von insgesamt acht Jahren

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Kosten- und Gebührenrecht

Nichtannahmebeschluss: Zur weiteren Anwendbarkeit von § 66 StGB nach Maßgabe der Gründe des Senatsurteils vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 ua) zur Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Sicherungsverwahrung

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Verwaltungsrecht

Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Ergänzung der Begründung eines Haftantrags; Entscheidung über den ergänzten Antrag durch das Beschwerdegericht

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Familienrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG sowie iVm Art 20 Abs 3 GG durch Hinausschieben des Zeitpunktes der Entlassung aus der Sicherungsverwahrung in einem sog. „Altfall“ nach § 67d Abs 3 S 1 StGB (vgl die Senatsentscheidung des BVerfG vom 04.05.2011, 2 BvR 2333/08) – Zur Auslegung des Merkmals der „psychischen Störung“ gem § 1 Abs 1 Nr 1 ThUG als unbestimmtem Rechtsbegriff und eigenständiger Kategorie neben §§ 20, 21 StGB

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