Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründeter Beschluss über die Fortdauer einer bereits langandauernden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – Gefahr erneuter Begehung erheblicher Taten iSd § 67d Abs 2 StGB nicht hinreichend konkretisiert – unzureichende Berücksichtigung der Unterbringungsdauer – Gegenstandswertfestsetzung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überschreitung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB hinsichtlich einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung um ca 10 Monate ohne fachgerichtliche Begründung verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG – Gegenstandswertfestsetzung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Beschleunigungsgrundsatz gebietet ggf Vorabentscheidung über Zulassung der Anklage, falls eine Terminierung auf absehbare Zeit nicht möglich ist – hier: Verletzung des Freiheitsgrundrechts (Art 2 Abs 2 S 2 GG) durch unzureichend begründeten Beschluss über die Fortdauer von Untersuchungshaft – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf Freiheit der Person (Art 2 Abs 2 S 2 GG) durch unzureichend begründete Entscheidung über Fortdauer von Untersuchungshaft sowie unzureichender Verhandlungsdichte – Gegenstandswertfestsetzung