Versagung von PKH bzw Beiordnung eines Rechtsanwalts mangels Darlegung der Erforderlichkeit – zudem fehlende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei mangelnder Rechtswegerschöpfung bzw mangelndem Rechtsschutzbedürfnis bzw unzureichender Substantiierung
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: eA zur Beschleunigung eines fachgerichtlichen Verfahrens unzulässig – Verpflichtung zur Leistung eines Kostenvorschusses kein schwerer Nachteil