Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch pauschale Versagung einstweiligen Rechtsschutzes (§ 123 VwGO) gegen Entlassung aus dem Widerrufsbeamtenverhältnis – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) verlangt die Möglichkeit, zu neuem Parteivorbringen der Gegenseite Stellung zu nehmen, falls das Gericht auf eine begründete Anhörungsrüge hin das Verfahren fortführt und jenes Parteivorbringen bei einer neuen Sachentscheidung berücksichtigen will – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichend substantiierter Begründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)