Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Bundestagswahl 2013 (18. Deutscher Bundestag) – Einführung einer Eventualstimme im Zusammenhang mit 5%-Sperrklausel nicht geboten – jedoch Regelungsdefizit bzgl § 12 Abs 3 S 1 AbgG, da Mandatsbezug der Tätigkeit von Abgeordnetenmitarbeitern nicht hinreichend sichergestellt ist – Unzulässigkeit der Wahlprüfungsbeschwerde, soweit die Bereitstellung staatlicher Mittel für politische Stiftungen und Bundestagsfraktionen und deren Verwendung gerügt wird