Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Geltendmachung entscheidungserheblicher Argumente im fachgerichtlichen Verfahren – hier: Empfang von Heimatsendern über Internet anstatt per TV-Satellitensignal (Parabolantenne) – zudem fehlende Anregung der Berufungszulassung vor Fachgerichten
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch eine verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügende Anordnung der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus