Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von Parteivorbringen in Zivilprozess – hier: Berücksichtigung von Einwendungen des Beklagten gegen Zahlungsanspruch auf Zahnarzthonorar – uneinheitliche obergerichtliche Rspr – besonderes Gewicht der Grundrechtsverletzung bei bewusstem Übergehen entscheidungserheblichen Parteivortrags
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderung an Kostenbemessung in Grundbuchsache – hier: Gebührenbemessung bei Löschung einer nur noch auf einem Wohnungseigentümer lastenden Globalgrundschuld – keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG oder anderer Grundrechte durch Bemessung gem §§ 68 S 1 Halbs 1, 62 Abs 1, 23 Abs 2 Halbs 1 KostO
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Tanzverbot am Karfreitag – Subsidiarität (mangelnde Rechtswegerschöpfung) bei Möglichkeit der Beschwerde zum VGH – zudem mangels besonders schweren Nachteils keine Vorabentscheidung gem § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG geboten
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der Fristversäumung auf Grund von Mittellosigkeit bei Einreichung eines Entwurfs der Rechtsmittelschrift zur Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs