Kinderzuschlag – Bewilligung vor Abschluss aller Ermittlungen zum berücksichtigungsfähigen Einkommen – Vorbehalt der Rückforderung – Zulässigkeit der Vorwegzahlung auf Grundlage einer Nebenbestimmung
Sozialhilfe – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – gemischte Bedarfsgemeinschaft mit Leistungsempfänger nach SGB 2 – Vermögenseinsatz – nicht selbst bewohnte Eigentumswohnung – Verwertbarkeit auch bei gemeinsamer Verfügungsbefugnis der Ehegatten – Vermögensfreibeträge
Erbschaftsteuer bei Erwerb aufgrund ausländischen Rechts (hier: Anwachsungsklausel nach französischem Ehegüterrecht) – Vorschriften des Saarvertrags zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung seit 6. Juli 1959 nicht mehr anwendbar – Keine Bindung an Beurteilung nach ausländischem Recht – Gewöhnlicher Aufenthalt bei sog. Grenzgänger – Betriebsstätte bei Betriebsaufspaltung – Unzulässigkeit einer Anordnung der Nichtfestsetzung gesetzlich entstandener Steuern durch bloße Verwaltungserlasse – Selbstbindung der Verwaltung
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigung und Rücknahme der Verfassungsbeschwerde – Wegfall der Beschwer durch Gesetzesänderung ohne Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber den bisherigen Rechtszustand für verfassungswidrig erachtete
Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und Bestimmtheit der vorgelegten Normen geltend macht – hier: unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit, insbesondere hinreichender Bestimmtheit von § 2 Abs 1 des „Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet“ (DbAG; juris: AusglBGG) idF des „Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet“ (SER/DbAG-ÄndG; juris: EntschR/AusglBGGÄndG) vom 19.06.2006 – Zweifel an der hinreichenden Darlegung der Entscheidungserheblichkeit – unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm – insb unzureichende Auseinandersetzung mit naheliegenden Auslegungsalternativen
Grundsätzliche Bedeutung: Unterhaltsaufwendungen bei einer bestehenden Ehe bzw. Unterhaltsaufwendungen für ein Kind – Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht – Greifbare Gesetzeswidrigkeit