Strafrecht

Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch auf effektive Strafverfolgung Dritter insb bei strafrechtlichen Vorwürfen gegen Polizeikräfte – hier: “Blocksperre” im Anschluss an ein Fußballspiel bei drohenden Fankonflikten – keine Grundrechtsverletzung bei gewissenhafter Durchführung der Ermittlungen und effektiver gerichtlicher Kontrolle

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Strafrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei unzureichender fachgerichtlicher Sachaufklärung – Zur Reichweite der ärztlichen Schweigepflicht der Unterbringungseinrichtung bei Stellungnahmen gem §§ 463, 454 StPO

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Medizinrecht

Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses – Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben bzgl des Anhaltens von an Strafgefangene gerichtete Schreiben (§ 31 StVollzG; Art 34 StVollz BY)

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Strafrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§§ 63, 67d StGB) verletzt bei unzureichender fachgerichtlicher Sachaufklärung Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG

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Strafrecht

Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des Anspruchs auf effektive Strafverfolgung – hier: keine Grundrechtsverletzung durch Einstellung eines Strafverfahren bzgl der tödlichen Verletzung eines Angreifers im Rahmen eines Polizeieinsatzes

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IT- und Medienrecht

Gehörsrüge: Erkennbarkeit der maßgeblichen Erwägungsgrundlagen aus den Urteilsgründen

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Strafrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: unzureichend begründete Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug verletzt Grundrechte des Untergebrachten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – hier: erhebliche Abweichung von Einschätzung des Sachverständigen – unzureichende Konkretisierung der Gefahrenprognose – unzureichende Prüfung der Auswirkungen kraft Gesetzes eintretender Führungsaufsicht

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Strafrecht

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Grundrechte des Untergebrachten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – hier: unzureichende Konkretisierung der Gefahrenprognose – unzureichende Prüfung der Auswirkungen kraft Gesetzes eintretender Führungsaufsicht

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