Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bestimmung des Eigenverbrauchsanteils; Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge
Nichtannahmebeschluss: Vollstreckung einer Freiheitsstrafe gegen einen 96-Jährigen mit dessen Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) vereinbar – fachgerichtliche Ablehnung eines Vollstreckungsaufschubs (§ 455 Abs 3 StPO) nicht zu beanstanden – keine Bedenken hinsichtlich Sachaufklärung zum Gesundheitszustand des Betroffenen – besonderes Gewicht des staatlichen Strafanspruchs mit Blick auf Schwere des Schuldvorwurfs (Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen im Konzentrationslager Auschwitz)