Nichtannahmebeschluss: Aussetzung des Strafrests einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung – Anforderungen an Prognoseentscheidung bei krankheitsbedingt reduzierter Lebenserwartung des betroffenen Strafgefangenen – kein Nachschieben neuer Umstände im Rahmen von Gegenvorstellung oder Anhörungsrüge – hier: keine Verletzung von Grundrechten
Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Sicherungsverwahrung – Auswirkungen von Entscheidungen des EGMR bzgl der Rechtskraft von Entscheidungen des BVerfG – Zum Grundsatz der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des GG insb hinsichtlich der EMRK (juris: MRK) sowie der Rspr des EGMR, sowie zu den Grenzen einer solchen Auslegung – Freiheitsbeschränkung durch Sicherungsverwahrung nur aufgrund einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung (insoweit Festhaltung an BVerfGE 109, 133) – Freiheitsorientierte Wahrung des Abstandsgebots (BVerfGE 109, 133) bzgl der Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung – Erforderlichkeit eines freiheitsorientierten und therapiegerichteten gesetzgeberischen Gesamtkonzeptes – Beschränkte Fortgeltung der für unvereinbar erklärten Vorschriften bis längstens 31.05.2013
Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Sicherungsverwahrung – Auswirkungen von Entscheidungen des EGMR bzgl der Rechtskraft von Entscheidungen des BVerfG – Zum Grundsatz der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des GG insb hinsichtlich der EMRK (juris: MRK) sowie der Rspr des EGMR, sowie zu den Grenzen einer solchen Auslegung – Freiheitsbeschränkung durch Sicherungsverwahrung nur aufgrund einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung (insoweit Festhaltung an BVerfGE 109, 133) – Freiheitsorientierte Wahrung des Abstandsgebots (BVerfGE 109, 133) bzgl der Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung – Erforderlichkeit eines freiheitsorientierten und therapiegerichteten gesetzgeberischen Gesamtkonzeptes – Beschränkte Fortgeltung der für unvereinbar erklärten Vorschriften bis längstens 31.05.2013
Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Sicherungsverwahrung – Auswirkungen von Entscheidungen des EGMR bzgl der Rechtskraft von Entscheidungen des BVerfG – Zum Grundsatz der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des GG insb hinsichtlich der EMRK (juris: MRK) sowie der Rspr des EGMR, sowie zu den Grenzen einer solchen Auslegung – Freiheitsbeschränkung durch Sicherungsverwahrung nur aufgrund einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung (insoweit Festhaltung an BVerfGE 109, 133) – Freiheitsorientierte Wahrung des Abstandsgebots (BVerfGE 109, 133) bzgl der Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung – Erforderlichkeit eines freiheitsorientierten und therapiegerichteten gesetzgeberischen Gesamtkonzeptes – Beschränkte Fortgeltung der für unvereinbar erklärten Vorschriften bis längstens 31.05.2013