Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 306b Abs 2 Nr 2 StGB im Hinblick auf die Schuldangemessenheit der Strafandrohung – mangelnde Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage bei unzureichender Sachverhaltsaufklärung – Erforderlichkeit eines Sonderstrafrahmens für minder schwere Fälle nicht dargelegt – Möglichkeiten der einschränkenden Auslegung von § 306b Abs 2 Nr 2 StGB