(Überlanges Gerichtsverfahren – Entschädigungsklage – Altfall – sozialgerichtliches Verfahren – Klagefrist nach Art 23 S 6 ÜberlVfRSchG – materiell-rechtliche Ausschlussfrist – keine Hemmung durch Prozesskostenhilfeverfahren – Gebot der Rechtsschutzgleichheit – unverzügliche Klageerhebung nach PKH-Bewilligung – keine Benachteiligung und keine Bevorzugung unbemittelter Kläger)
Überlanges Gerichtsverfahren – unangemessene Verfahrensdauer – gleichzeitig neben dem Hauptsacheverfahren geführtes Prozesskostenhilfeverfahren – Annex zum Hauptsacheverfahren – kein eigenständiger Entschädigungsanspruch – Verzögerungsrüge – unverzügliche Erhebung erst nach Eintritt einer rügepflichtigen Situation – keine Begrenzung der Entschädigung auf bestimmten Zeitraum vor Erhebung der Rüge – Wahrung der Rechtseinheitlichkeit – finanzgerichtliches und sozialgerichtliches Verfahren – unterschiedlicher rechtlicher Rahmen bei der Bestimmung der unangemessenen Verfahrensdauer – strukturelle Überlastung der Justiz – keine generelle Erhöhung der Entschädigungspauschale – Erforderlichkeit eines schwerwiegenden Grundrechtsverstoßes