Anfechtungsklage gegen Eigentümerbeschlüsse über Jahresabrechnung, Entlastung von Verwaltung und Verwaltungsbeirat sowie Weiterbestellung der Verwaltung
Anhaltspunkt für die Bestimmung der Angemessenheit der Frist gem. § 75 S. 1 VwGO bietet die in Art. 31 Abs. 3 RL 2013/32/EU enthaltene Regelbearbeitungsfrist
Markenbeschwerdeverfahren – „Hot Sox“ – Einzugsermächtigung stellt keinen zulässigen Weg zur Zahlung der Beschwerdegebühr dar – fehlende fristgerechte Zahlung der Beschwerdegebühr – Beschwerde gilt als nicht eingelegt – strenge Maßstäbe an die Sorgfalt eines Anwalts – keine Wiedereinsetzung in den versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr
Versäumung der Rechtsmittelfrist: Anforderungen an eine die allgemeine Ausgangskontrolle ersetzende mündliche Einzelweisung zur Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes