Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Notwendiger Sachvortrag für die Ausräumung eines Organisationsverschuldens hinsichtlich der Fristenkontrolle bei „einmaligem Versehen“ einer zuverlässigen Bürokraft
(Vertrags(zahn)arzt – Honorarkürzung wegen fehlendem Fortbildungsnachweis – Nachholung nach Ablauf der Fünfjahresfrist im laufenden Quartal – Kürzung erst ab Beginn des Folgequartals – Verfassungsmäßigkeit bundesgesetzlicher Regelungen zur Fortbildungspflicht – Verwaltungsverfahren – Hinweispflicht entsprechend der von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung erlassenen „Regelung des Fortbildungsnachweises gemäß § 95d Abs 6 SGB V“ – Information über Beginn des Quartals der Honorarkürzung ausreichend – Verfahrens- oder Formfehler iRd § 42 SGB 10)