Keine Wiedereinsetzung bei Störung im Telefaxgerät und fehlender Absicherung entsprechender Risiken, wenn die Beschwerdebegründungsfrist “bis zur letzten Minute” ausgeschöpft werden soll
Patentbeschwerdeverfahren – “Objektfassung” – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Patentjahresgebühr nebst Verspätungszuschlag – zur Überschreitung der Jahresausschlussfrist des § 123 Abs. 2 S. 4 PatG