Markenbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Zahlung der Beschwerdegebühr – “fehlende Einzugsermächtigung” – Anwalt erteilt keine Anweisung zur Erstellung der Einzugsermächtigung – Kausalität für Fristversäumnis – Kostenauferlegung
(Frage nach der Rechtzeitigkeit einer gerichtlichen Verfolgung eines Kaufpreisanspruchs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV nicht grundsätzlich bedeutsam)