Europarecht

Nichtannahmebeschluss: Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht gehört nicht zum Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG und hemmt nicht den Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG

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Nichtannahmebeschluss: Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht gehört nicht zum Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG und hemmt nicht den Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG

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