Sozialgerichtliches Verfahren – Anhörungsrüge – Fristwahrung per Fax – rechtzeitiger Beginn mit der Übermittlung – absehbare Übertragungsdauer – doppelt so viele Minuten wie Seiten des Schriftsatzes nicht ausreichend – weiterer zusätzlicher Sicherheitszuschlag von 20 Minuten – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtbeachtung
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche Organisationspflichten nach einem Fristverlängerungsantrag