Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unberechtigtes Vertrauen in eine Einwilligung des Gegners in eine weitere Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
Endgültiges Nichtbestehen der Bachelorprüfung, Überschreiten der durch die PStO festgelegten maximalen Frist zur Ablegung einer einzelnen Modulteilprüfung, Studier- und Prüfungsunfähigkeit als nicht selbst zu vertretender Grund, Anforderungen an den Inhalt eines Attests zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit