Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Wiener Griessler“ – Antrag auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme auf die Mitteilung des erhobenen Löschungsantrags kann nicht als Widerspruch ausgelegt werden – Verfahrensvoraussetzung für die Durchführung eines Löschungsverfahrens – Voraussetzung des fristgerechten Widerspruchs – Fehlen stellt Verfahrenshindernis dar – Rechtsfolge ist die Löschung der Marke – Widerspruchsfrist ist gesetzliche Ausschlussfrist
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Sicherstellen der Notierung der endgültig gewährten Fristverlängerung
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Revisionsbegründung durch das Finanzamt – Anforderungen an die Postausgangskontrolle