Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist: Pflicht zur manuellen Fristenkontrolle nach Totalausfall der Computeranlage mit dem elektronischen Fristenkalender und nur eingeschränkter Wiederherstellung der Zugriffmöglichkeit
Nichtannahmebeschluss: Habilitation aufgrund einer Dissertations- statt einer Habilitationsschrift nur in Ausnahmefällen – hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 71 Abs 3 S 1 HSchulG HA oder dessen fachgerichtlicher Auslegung und Anwendung
Nichtannahmebeschluss: Aberkennung des Doktorgrads wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens verletzt Betroffenen nicht in Grundrechten – Begriff der Würdigkeit in § 35 Abs 7 HSchulG BW aF bei wissenschaftsbezogenem Verständnis hinreichend bestimmt
Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament (§ 2 Abs 7 EuWG idF vom 07.10.2013) gegenwärtig verfassungswidrig und nichtig – Wahlrechtsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG) und Chancengleichheit der Parteien (Art 21 Abs 1 GG) verletzt – Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch Splitterparteien nicht hinreichend sicher absehbar – Folgen einer angestrebten Profilierung bzw Politisierung des Europäischen Parlaments noch unklar – Abweichende Meinung: weiterer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, geringere verfassungsgerichtliche Kontrolldichte – gesetzgeberische Prognose einer Funktionsbeeinträchtigung des Europaparlaments nicht zu beanstanden – Sperrklausel sowohl geeignet als auch erforderlich
Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament (§ 2 Abs 7 EuWG idF vom 07.10.2013) gegenwärtig verfassungswidrig und nichtig – Wahlrechtsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG) und Chancengleichheit der Parteien (Art 21 Abs 1 GG) verletzt – Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch Splitterparteien nicht hinreichend sicher absehbar – Folgen einer angestrebten Profilierung bzw Politisierung des Europäischen Parlaments noch unklar – Abweichende Meinung: weiterer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, geringere verfassungsgerichtliche Kontrolldichte – gesetzgeberische Prognose einer Funktionsbeeinträchtigung des Europaparlaments nicht zu beanstanden – Sperrklausel sowohl geeignet als auch erforderlich
Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament (§ 2 Abs 7 EuWG idF vom 07.10.2013) gegenwärtig verfassungswidrig und nichtig – Wahlrechtsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG) und Chancengleichheit der Parteien (Art 21 Abs 1 GG) verletzt – Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch Splitterparteien nicht hinreichend sicher absehbar – Folgen einer angestrebten Profilierung bzw Politisierung des Europäischen Parlaments noch unklar – Abweichende Meinung: weiterer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, geringere verfassungsgerichtliche Kontrolldichte – gesetzgeberische Prognose einer Funktionsbeeinträchtigung des Europaparlaments nicht zu beanstanden – Sperrklausel sowohl geeignet als auch erforderlich