Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit, Einräumung bestimmenden Einflusses einer gewerberechtlich unzuverlässigen Person auf die Geschäftsführung, Begehung einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten, Verstöße gegen Auflagen zur Gaststättenerlaubnis, Shisha-Bar
Kann eine Hochzeitfeier wegen eines öffentlich-rechtlichen pandemiebedingten Verbots nicht zum geplanten Termin durchgeführt werden, liegt ein Fall der Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB vor
Die einer Ausnahmegenehmigung nach § 27 Abs. 2 Satz 1 der 13. BayIfSMV zur Zulassung einer volksfestähnlichen Veranstaltung beigefügten Nebenbestimmungen, die eine Testpflicht für die Besucher der Veranstaltung anordnen und eine Regelung enthalten, wonach die Ausnahmegenehmigung erlischt, wenn die 7-Tage-Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen den Wert 10 überschreitet, ist nach summarischer Prüfung nicht zu beanstanden.
Die einer Ausnahmegenehmigung nach § 27 Abs. 2 Satz 1 der 13. BayIfSMV zur Zulassung einer volksfestähnlichen Veranstaltung beigefügten Nebenbestimmungen, die eine Testpflicht für die Besucher der Veranstaltung anordnen und eine Regelung enthalten, wonach die Ausnahmegenehmigung erlischt, wenn die 7-Tage-Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen den Wert 10 überschreitet, ist nach summarischer Prüfung nicht zu beanstanden.