(Abgrenzung der Änderungsbefugnisse nach § 165 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO – Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Vorläufigkeit – Reichweite eines Vorläufigkeitsvermerks – Rechtmäßigkeit eines Bescheids)
Wohnungseigentum: Begründung von Sondereigentum an wesentlichen Gebäudebestandteilen durch Teilungserklärung; Gemeinschaftseigentum an Versorgungsleitungen