Nichtannahmebeschluss: Rspr des BFH zu klarstellendem Charakter von § 3 Abs 1 S 4 InvZulG 1999 vom 22.12.1999 (Verbot der Kumulierung von Investitionszulage und Sonderabschreibungen – BFHE 213, 183) keine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung – keine unzulässige Rückwirkung der Vorschrift
Ingenieur- und Architektenhonorar: Beurteilung einer Mindestsatzunterschreitung anhand des vereinbarten Gesamthonorars; Voraussetzungen einer Gebäudemehrheit
Architektenhonorar: Vergütung der im Rahmen der Konstruktionsplanung erfolgten Brandschutzplanung als besondere Leistung bzw. isolierte besondere Leistung