Nachbarklage, keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots, insbesondere nicht durch mögliche Einblicke in den Garten und Situierung der Stellplätze hinter dem Haus, keine Verletzung nachbarschützender Vorschriften des Denkmalschutzrechts
baurechtliche Nachbarklage, unzulässige Klage des Eck-Nachbarn, keine Abstandsflächenverletzung bei mehreren Nebengebäuden (16 m-Privileg, Abstandsflächen, die in der öffentlichen Verkehrsfläche zum Liegen kommen, auskragende Bauteile, 9 m-Grenze), 16 m-Privileg und Abstandsflächen auf öffentlichen Verkehrsgrund können parallel in Anspruch genommen werden, daneben bleibt die Möglichkeit von Nebengebäuden in den Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 7 BayBO, kein mit dem Bebauungsplan intendierter Nachbarschutz von Baugrenzen, keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch Gartenverschattung
Errichtung von Werbeanlagen und Fassadenumgestaltung ohne Erlaubnis, Beseitigungsanordnung und Wiederherstellungsverpflichtung, Denkmalgeschütztes Ensemble, Verstoß gegen Festsetzungen des Bebauungsplans, Gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für Beibehaltung des bisherigen Zustands, Anordnung des Sofortvollzugs, Zwangsgeldandrohung