Stattgebender Kammerbeschluss: Berufsrechtliche Sanktionierung einer in geringfügigem Umfang ausgeübten fachgebietsfremden Tätigkeit verletzt betroffenen Facharzt in Berufsausübungsfreiheit – hier: geringfügiger Anteil fachgebietsfremder Operationen von jedenfalls weniger als 5 % – Unverhältnismäßigkeit wegen mangelnder Erforderlichkeit der Sanktionierung zur Erreichung des Gesetzeszwecks – keine Sanktionierung “systematischen” fachfremden Tätigwerdens unabhängig von dessen Umfang
Markenbeschwerdeverfahren – “Bayerischer Süßer Senf” – Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe – nach Antragsveröffentlichung sind Änderungen der Spezifikation grds. zulässig – Nachholung von Gründen sowie Rücknahme von Änderungen sind im Beschwerdeverfahren zulässig – Aufhebung der Entscheidung der Markenabteilung bei fehlender Sachentscheidung